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Die DIN 55 468

Die Deutsche Industrie Norm hat im Juli 1987 als Ersatz für die Version 01.78, die DIN 55468, Packstoffe - Wellpappe herausgebracht.

Änderungen

Gegenüber DIN 55468/01.78 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • DIN 55468 in DIN 55468 Teil 1 geändert
  • Sorten geändert, ergänzt, sowie neu gegliedert
  • Kantenstauchwiderstand als weiteres Prüfmerkmal eingeführt
  • Normbezeichnung geändert

 

Anforderungen
Sorte

Wellpappen der Sorten 1.01 bis 1.03 und 2.02 bis 2.04 sind überwiegend für Lagerbeanspruchung vorgesehen und gekennzeichnet durch die Durchstoßarbeit und den Kantenwiderstand.
Wellpappen der Sorten 1.10 bis 1.50 und 2.20 bis 2.70 sind zusätzlich für Transportbeanspruchung vorgesehen und gekennzeichnet durch Berstfestigkeit, Durchstoßarbeit und Kantenstauchwiderstand.
Wellpappen der Sorten 2.90 bis 2.96 umfassen den Bereich der Schwerwellpappe und sind gekennzeichnet durch Durchstoßarbeit und den Kantenstauchwiderstand.
Die Angaben unter Arten, Maße und Bezeichnung sind Sollwerte. Der Vertrauensbereich für den Erwartungswert (Mittelwert der Grundgesamtheit) der betreffenden Größe mit einem Vertrauensnivaeu von 95 % ist in DIN 55303 Teil 2/05.84 (siehe Formblatt für den Vertrauensbereich für den Erwartungswert, Varianz unbekannt, Fall einseitig nach oben) definiert.

Verklebung

Die Wellen müssen an allen Wellkronen fest mit der glatten Bahn verklebt sein. Als einwandfreie Verklebung gilt, wenn auf mindestens 80 % der geklebten Fläche beim sorgfältigen Abreißen der glatten Bahnen in Wellenlängsrichtung noch ausgerissene Fasern der benachbarten Bahn sichtbar sind.
Probengröße 250mm x 250mm.

Anwendungsbereich und Zweck
Die DIN 55468 Norm ist für den Packstoff Wellpappe anzuwenden, ausgenommen einseitige Wellpappe und einwellige Wellpappe mit Wellenart W und ähnlicher Wellenart.

In dieser Norm ist die Sorte bestimmter Wellpappen durch Angabe von technischen Eigenschaften und Prüfverfahren festgelegt, um den Packstoff Wellpappe klassifizieren zu können.

 

Arten, Maße und Bezeichnung
Wellpappenarten

Wellpappe kann als einwellige oder mehrwellige Wellpappe ausgeführt werden. Bei mehrwelliger Wellpappe sind Kombinationen verschiedener Wellenarten möglich.

Wellenarten und Maße

Für die Herstellung von Wellpappen dürfen verschiedene Wellenarten angewendet werden. Die Wellenarten unterscheiden sich in den Maßen der Wellenteilung und den Wellenhöhen.

Kurzzeichen

Benennung

Wellenteilung

Wellenhöhe

A

Grobwelle

8mm bis 9,5 mm

4mm bis 4,8mm

C

Mittelwelle

6,8mm bis 7,9mm

3,2mm bis 3,9mm

B

Feinwelle

5,5mm bis 6,5mm

2,2mm bis 3mm

E

Feinstwelle
(Mikrowelle)

3mm bis 3,5mm

1mm bis 1,8mm

Wellenart E nur in Kombination mit den Wellenarten A,C und /oder B. Für einwellige Wellpappe mit Wellenart E ist eine Norm in Vorbereitung.

 

Bezeichnung

Bezeichnung einer einwelligen Wellpappe der Sorten 1.20 und der Wellenart A:
Wellpappe DIN 55468-1.20A

Bezeichnung der gleichen Wellpappe, bei der Wellart A oder C(Y) angewendet werden kann:
Wellpappe DIN 55468-1.20Y

Bezeichnung einer mehrwelligen Wellpappe der Sorten 2.95, bei der Wellenart und -kombination (X), sowie die Anzahl der gewellten Lagen (Z) freigestellt sind:
Wellpappe DIN 55468-2.95XZ

Bezeichnung der gleichen Wellpappe mit 3 gewellten Lagen, jedoch Wellart und -kombination freigestellt:
Wellpappe DIN 55468-2.95-3X


Begriffe

Wellpappe

ist Pappe aus einer oder mehreren Lagen gewellten Papiers, das zwischen mehrere Lagen eines anderen Papiers oder Kartons geklebt ist.

Einwellige Wellpappe

besteht aus einer Lage gewellten Papiers, das zwischen zwei Lagen Papier oder Karton geklebt ist.

Mehrwellige Wellpappe

besteht aus zwei oder mehr Lagen gewellten Papiers, die durch jeweils eine Lage Papier oder Karton miteinander verklebt sind und deren freie Außenflächen ebenfalls mit je einer Lage Papier oder Karton beklebt sind.

 

Erläuterungen 

 In der vorliegenden Fassung der Norm wurden die Sorten 1.10 bis 2.70 um den Kantenstauchwiderstand ergänzt. Für diese Sorten gelten nunmehr die Berstfestigkeit, die Durchstoßarbeit und der Kantenstauchwiderstand als kennzeichnende Eigenschaften. Bei einer Überarbeitung dieser Norm soll dann für die Sorten 1.10 bis 1.50 und 2.20 bis 2.70 auf die Durchstoßarbeit verzichtet werden.

Diese Umstellung wurde aus folgenden Gründen erforderlich:

  • Der Kantenstauchwiderstand ist als Kenngröße für die Stapelfähigkeit einer Verpackung im Vergleich zur Durchstoßarbeit das aussagefähigere Kriterium.
  • Durch diese Änderung sollen die deutschen Qualitätsvorschriften für Wellpappe den internationalen Bestimmungen angeglichen werden.

Bei den Sorten 2.90 bis 2.96 ist die Berstfestigkeit mit den bisher üblichen Prüfverfahren nicht mehr meßbar. Für diese Sorten sind die Durchstoßarbeit und der Kantenstauchwiderstand als kennzeichnende Eigenschaften festgelegt.

Eine Norm für Wellpappe muß auch die Fragen des Umweltschutzes und der Abfallbeseitigung berücksichtigen und daher auch dem Aspekt Recycling Rechnung tragen.Vor diesem Hintergrund sind die Sorten 1.01 bis 1.03 und 2.02 bis 2.04 als ausgesprochene Recyclingqualitäten zu sehen.Die Festigkeitswerte dieser Sorten wurden so gewählt, daß sie mit Deckenpapier erreicht werden können.

Die folgende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung der Sorten dieser Norm mit annähernd vergleichbaren Sorten (früher: Güteklassen) der Norm Ausgabe Januar 1978.

Andere Wellenarten sind ebenfalls erhältlich. Diese Wellenarten weisen einen geringeren Marktanteil auf und sind damit für die Normung nicht relevant. Zum Beispiel ist eine übergroße Wellenart mit Kurzzeichen K am Markt erhältlich.

 

Sorten dieser Norm

Sorten (früher Güteklassen)
nach DIN55468
Ausgabe Januar 1978

1.10

1.1

1.20

1.2

1.30

1.3

1.40

1.4

1.50

1.5

2.20

2.2

2.30

2.3

2.40

2.4

2.50

2.5

2.60

2.6

2.70

2.7

2.91

3.1

2.92

3.2

2.95

3.5

2.96

3.6

 

Frühere Ausgaben
DIN 55468: 07.72, 05.73, 01.78

 

Internationale Patentklassifikation
D 21 H 1/02
B 65 D 65/40

 

Kennzeichnung

 Wellpappe oder Erzeugnisse aus Wellpappe nach dieser Norm dürfen nach Erteilung der Berechtigung mit dem DIN-Prüf- und Überwachungskennzeichen gekennzeichnet werden. Anträge für die Zuerkennung einer Registernummer zwecks Erteilung der Berechtigung zum Führen der DIN-Prüf- und Überwachungszeichen sind an die von der Deutschen Gesellschaft für Warenkennzeichnung (DGKW) beauftragten Stelle zu richten.

Die Kennzeichnung mit dem Zeichen DIN ist nicht zulässig.

Vor Antragstellung für die Erteilung der Berechtigung zum führen des DIN-Prüf- und Überwachungszeichens und Zuerkennung einer Registernummer ist eine Erstprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle durchzuführen.

Nach Erteilung der Kennzeichnungsberechtigung sind die im Rahmen der Fremdüberwachung nach Abschnitt 7.2 erstellten Berichte unverzüglich an die von der DGKW beauftragten Stelle weiterzuleiten.

Prüfung
  • Probenentnahme nach DIN 55446 Teil 1
  • Vorbehandlung der Prüfmuster nach DIN ISO 187, Prüfklima 23/50
  • Prüfung der Berstfestigkeit der Wellpappe nach DIN 53141 Teil 1
  • Prüfung der Durchstoßarbeit nach DIN 53142
  • Prüfung des Kantenstauchwiderstandes nach DIN 53149

 

Überwachung

Eigenüberwachung

Der Antragsteller hat in seinen Betriebsstätten monatlich einmal alle in dieser Norm geforderten Prüfungen an jeder gefertigten Sorte aus der laufenden Produktion vorzunehmen bzw. Proben zu entnehmen und an dritter Stelle  prüfen zu lassen und hierüber entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Die Unterlagen sind jährlich gesammelt an die von der DGWK beauftragte Stelle zu übersenden.

Fremdüberwachung

Der Antragsteller hat jährlich bei einer anerkannten Prüfstelle alle in dieser Norm geforderten Prüfungen durchführen zu lassen.
Die notwendigen Proben werden durch einen von der Prüfstelle Beauftragten, ohne vorherige besondere Ankündigung, aus der laufenden Produktion entnommen. Der Probeentnehmer hat sich davon zu überzeugen, daß die Eigenüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt wird und die festgestellten Werte der Norm entsprechen.
Im Prüfbericht der Prüfstelle sind Art, Umfang, Datum der Probennahme, Name des Probenehmers sowie ein Vermerk über die Ordnungsmäßigkeit der Eigenüberwachung aufzunehmen.

 

Zitierte Normen

Normenbezeichnung

Beschreibung

DIN ISO 187

Papier und Pappe; Vorbehandlung der Proben

DIN 53 141 Teil 1

Prüfung von Papier und Pappe; Berstversuch; Bestimmung der Berstfestigkeit von Pappe nach Mullen

DIN 53 142

Prüfung von Pappe; Durchstoßversuch

DIN 53 149

Prüfung von Pappe; Bestimmung des Kantenstauchwiderstandes von Wellpappe

DIN 55 303 Teil 2

Statistische Auswertung von Daten; Testverfahren und Vertrauensbereiche für Erwartungswerte und Varianzen

DIN 55 446 Teil 1

Verpackungsprüfung; Probenahme, Stichprobenprüfung