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Prüf- und Bewertungsklausel für Polyethylen-Folien

Prüf- und Bewertungsklausel für Polyethylen-Folien aufgestellt vom Fachverband Verpackung und Verpackungsfolien im GKV und hinterlegt bei der Bundesanstalt für Materialprüfung, Berlin.

Höchstzulässige Breiten-/Längenabweichungen(Toleranzen) für Schlauch, Halbschlauch, Flachfolie und Seitenfaltenschlauch(auf Rolle)

 

Vorbemerkung:

Technisch bedingte Schwankungen, nicht nur der Zählanlagen, entstehen zwangsläufig aufgrund verschiedener Einflußmöglichkeiten. Hierzu zählen unter anderem unterschiedliche Abschneidevorrichtungen beim Rollenwechsel. Die verwendeten, vorwiegend mechanischen Meßeinrichtungen führen daher leicht zu Abweichungen, die vorhersehbar und damit bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen sind.

 

1. Begriffe *)

  • Unter Breite wird der Abstand der beiden Kanten voneinander bei Schlauch, Halbschlauch, Flachfolie und Seitenfaltenschlauch(auf Rolle) verstanden.
  • Unter Seitenfaltenbreite versteht man die doppelte Seitenfaltentiefe.  
    Die Bezeichnung von Seitenfaltenschlauch erfolgt durch Angabe von Breite + Seitenfaltenbreite.  
    Beispiel: Die Angabe 150+100mm bedeutet: Breite=150mm, Seitenfaltenbreite=100mm; dementsprechend also: Umfang=500mm, Seitenfaltentiefe=50mm.
  • Unter Länge versteht man die abgewickelte Meterzahl einer Rolle.

 

2. Breitentoleranzen **)

  • Die Messung der Folienbreite erfolgt im entspannten Zustand. Die Breite auf der Rolle kann technisch bedingt stärker abweichen.
  • Es gelten für Schlauch, Halbschlauch und unbesäumte Flachfolie folgende Breitentoleranzen:  

Breite in mm

Umfang in mm

Breitentoleranz in mm

bis 250

bis 500

± 4

über 250-500

über 500-1000

± 5

über 500-800

über 1000-1600

± 6

über 800-1200

über 1600-2400

± 8

über 1200-2000

über 2400-4000

± 12

über 2000-3000

über 4000-6000

± 15

über 3000-4000

über 6000-8000

± 30

über 4000-5000

über 8000-10000

± 50

über 5000

über 10000

± 80

  • Für besäumte Flachfolie gilt 50% der unter 2.1 angegebenen Breitentoleranz
  • Für Seitenfaltenschlauch gilt folgendes:  
    Die Toleranz für die Breite und die Seitenfaltenbreite beträgt 75% der Toleranz, die gemäß 2.1 für den Umfang gültig ist.
  • Die Abweichung von der Kantendeckung darf betragen:  

bei einer Breite bis

500mm

± 3

bei einer Breite von

500-800mm

± 4

bei einer Breite von

800-1200mm

± 8

bei einer Breite von

1200-2000mm

± 10

bei einer Breite von

2000-3000mm

± 12

bei einer Breite über

3000mm

± 15

  • Um Falzkantenbruch zu vermeiden oder andere verarbeitungstechnische Erfordernisse zu berücksichtigen, muß die Kantendeckung größer gewählt werden.

 

3. Längentoleranzen

  • Bei besonderen Einsatzgebieten empfiehlt sich eine spezielle Vereinbarung der Länge.
  • Es gelten für Schlauch, Halbschlauch, Seitenfaltenschlauch und Flachfolie folgende Längentoleranzen:

Kurzrollen bis 100mm

± 2,5%

Rollen über 100m-800m

± 2,0%

Rollen über 800m-2000m

± 1,5%

Rollen über 2000m-5000m

± 1,2%

Rollen über 5000m

± 0,8%

*) Diese Begriffsbestimmungen sollen dazu beitragen, unklare und sprachlich unschöne Begriffe wie "Liegebreite" und "flachgelegte Breite" (besser "Breite") zu ersetzen.  
**) Die Messung der Folienbreite erfolgt im entspannten Zustand. Die gemessene Breite auf der Rolle kann technisch bedingt abweichen.