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PPWR - Wir informieren!

Was ist die PPWR?


Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie ist seit Februar 2025 in Kraft und gilt ab August 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Die PPWR löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab und verfolgt einen grundlegend neuen Ansatz. Bisher stand vor allem die Abfallentsorgung im Mittelpunkt. Künftig wird der gesamte Lebenszyklus einer Verpackung betrachtet, von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Das Ziel ist eine echte Kreislaufwirtschaft. Verpackungen sollen von Anfang an ressourcenschonend, recyclingfähig und möglichst wiederverwendbar gestaltet werden.

 

Die Verordnung gilt für alle Verpackungsarten und alle Materialien. Es gibt keine generellen Ausnahmen. Nur in bestimmten, pflichtenspezifischen Bereichen existieren Sonderregelungen, etwa für Medizinprodukte oder Arzneimittel.

 


 

Unsere Stellungnahme zur PPWR

Wir haben uns intensiv mit den Anforderungen der PPWR auseinandergesetzt und unsere Rolle in der Lieferkette klar definiert.

Vollständige Stellungnahme als PDF herunterladen

 


Welche Rolle spielen Sie in der Lieferkette?


Die PPWR unterscheidet klar zwischen verschiedenen Rollen. An diese Rollen knüpfen sich unterschiedliche Pflichten. Entscheidend ist dabei nicht die eigene Bezeichnung, sondern die tatsächliche Funktion im Verpackungsprozess. Ein Unternehmen kann auch mehrere Rollen gleichzeitig innehaben.

 

 

Erzeuger:

Er befüllt, richtet auf oder verschließt Verpackungen. Er bringt sie damit in ihrer endgültigen Form erstmals in Verkehr. Er trägt die Hauptverantwortung für Nachhaltigkeit, Kennzeichnung und Konformitätsbewertung.

 

 

Lieferant:

Er liefert Verpackungsmaterialien oder Verpackungskomponenten an einen Erzeuger. Beispiele dafür sind Kartons oder Folien, die erst beim Befüller zur fertigen Verpackung werden. Der Lieferant ist nicht für die Konformitätserklärung der fertigen Verpackung verantwortlich. Er hat jedoch eine eigene Informationspflicht gegenüber dem Erzeuger.

 

 

Importeur:

Er bringt Verpackungen oder verpackte Produkte aus Drittstaaten auf den EU-Markt. Er trägt dabei ähnlich weitreichende Pflichten wie der Erzeuger.

 

 

Vertreiber:

Er stellt verpackte Produkte auf dem Markt bereit, ohne selbst Erzeuger oder Importeur zu sein. Auch er muss sicherstellen, dass die von ihm angebotenen Produkte den Anforderungen der PPWR entsprechen.

 

 

Hersteller:

Er ist im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung für Registrierung, Mengenmeldungen und Systembeteiligung zuständig. Diese Rolle kann mit der des Erzeugers zusammenfallen. Sie muss es aber nicht.

 

 

Wichtig:

Rollen können nicht einfach durch Verträge verschoben werden. Eine klare vertragliche Zuordnung schafft jedoch Rechtssicherheit. Sie erleichtert außerdem die Pflichterfüllung entlang der gesamten Lieferkette.

 


Die wichtigsten Termine im Überblick


11. Februar 2025: Inkrafttreten

Die PPWR tritt in Kraft. Alle Fristen beginnen zu laufen. Grundlegende Begriffe, Rollen und Definitionen werden verbindlich festgelegt. Dazu gehört auch die Definition der Wiederverwendbarkeit.

 

 


 

12. August 2026: Erster Geltungsbeginn

Die zentralen Pflichten werden wirksam. Für alle Akteure in der Lieferkette gilt ab jetzt:

 

Stoffbeschränkungen: PFAS werden in lebensmittelberührenden Verpackungen verboten. Bestehende Schwermetallgrenzen bleiben bestehen.

 

Konformitätsbewertung: Erzeuger müssen eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Die Unterlagen sind fünf Jahre bei Einwegverpackungen und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen aufzubewahren.

 

Informationspflichten: Lieferanten müssen Erzeugern alle notwendigen technischen Unterlagen bereitstellen. Vertreiber müssen prüfen, ob Erzeuger registriert und Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind.

 

Erweiterte Herstellerverantwortung: Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten greifen. Das deutsche Verpackungsgesetz muss bis dahin angepasst sein.

 

Wiederverwendungssysteme: Wer wiederverwendbare Verpackungen in Verkehr bringt, muss ein funktionierendes Rücknahmesystem sicherstellen.

 

 


 

12. August 2028: Kennzeichnungspflicht

Verpackungen müssen eine harmonisierte Kennzeichnung tragen. Dazu gehören Piktogramme zur Materialzusammensetzung sowie Angaben zu Kompostierbarkeit, Pfandpflicht und Wiederverwendbarkeit. Diese Informationen müssen direkt auf der Verpackung stehen. Ein QR-Code allein reicht nicht aus. Alle Informationen müssen zudem online vor dem Kauf abrufbar sein. Für Bestände, die vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Abverkaufsfrist von drei Jahren.

 

 


 

 

1. Januar 2030: Große Umsetzungswelle

Die weitreichendsten Anforderungen treten in Kraft.

 

Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein und einer der Leistungsstufen A, B oder C entsprechen.

 

Rezyklatanteil: Kunststoffverpackungen müssen je nach Typ zwischen 10 % und 35 % Recyclingmaterial enthalten.

 

Verpackungsminimierung: Gewicht und Volumen dürfen das funktional notwendige Mindestmaß nicht überschreiten. Doppelwände, falsche Böden und unnötige Schichten sind verboten.

 

Leerraum: Bei Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen sind maximal 50 % Leerraum erlaubt.

 

Verbote: Einweg-Kunststoffverpackungen für bestimmte Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Betroffen sind zum Beispiel Verpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg sowie Speisen im Gastgewerbe zum Verzehr vor Ort.

 

Wiederverwendung: Mindestens 40 % der verwendeten Transportverpackungen müssen in Wiederverwendungssystemen eingesetzt werden. Kartons sind von dieser Pflicht ausgenommen.

 

 


Weitere Informationen


Die PPWR ist ein komplexes Regelwerk, das sich in vielen Bereichen noch weiterentwickelt. Für weiterführende Informationen, offizielle Leitlinien und aktuelle Entwicklungen empfehlen wir einen Blick auf die offizielle Seite der EU-Kommission zur PPWR. Dort finden Sie alle relevanten Dokumente, Durchführungsrechtsakte und FAQs an einem zentralen Ort.

Alle offiziellen Informationen zur PPWR finden Sie hier: EU-Verpackungsverordnung PPWR